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Kündigung private Krankenversicherung
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Eine private Krankenversicherung zu kündigen, lohnt sich in den meisten Fällen nicht, insbesondere wenn der Versicherte bereits mehrere Jahre Beiträge eingezahlt hat. Deshalb sollten Kunden die Kündigung private Krankenversicherung die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Wer aus einer privaten Krankenversicherung aussteigen möchte, kann am Ende des Versicherungsjahres seinen Vertrag kündigen. Doch die Wahrscheinlichkeit, einen günstigeren Versicherer zu finden, ist relativ gering. Der Grund: Die neue Gesellschaft geht stets vom aktuellen Alter beim Einstieg aus, das zwangsläufig höher ist. Ebenso muss der Versicherte mit Risikozuschlägen rechnen, falls mittlerweile weitere Krankheiten aufgetreten sind, die der alte Vertrag noch nicht erfasst. Mit höherem Alter und weiteren Vorerkrankungen gehen die Versicherer von einem gestiegenen Krankheitskosten-Risiko aus, den sie mit einem Zuschlag in Rechnung stellen. Es gibt außerdem einen weiteren Grund, weshalb sich die Kündigung private Krankenversicherung oftmals nicht lohnt: Versicherte können ihre Altersrückstellungen nicht in vollem Umfang zum neuen Versicherer mitnehmen. Die Altersrückstellungen bildet jeder privat Versicherte, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter auszugleichen. Die fehlenden Rücklagen müssen die Versicherten beim neuen Versicherer erst wieder aufbauen - mit einem weiteren Beitragsaufschlag. Daher sollten Versicherte eine Kündigung private Krankenversicherung möglichst vermeiden.

Es gibt einen weitaus besseren Weg, Kosten zu sparen, als die Kündigung private Krankenversicherung. Jeder Versicherte hat das Recht, innerhalb seiner privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Vorteil: Der Versicherte kann die vollen Altersrücklagen behalten; zudem verzichtet die private Krankenversicherung auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Schwieriger dagegen ist der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif - er setzt stets eine neue Risikobewertung voraus. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten hingegen andere Kündigungsfristen. Hier gilt: Versicherte können mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Monatsende aus einem bestehenden Vertrag aussteigen. Voraussetzung: Sie sind mindestens seit 18 Monaten Mitglied ihrer Krankenkasse.


 

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