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Eine Krankenversicherung kann keine Gesellschaft einfach kündigen. Der Grund: Seit Januar 2009 hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht auch auf die Bürger ausgedehnt, die bislang aus der staatlichen Sozialabsicherung herausfielen: Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener. Die Kündigung Krankenversicherung ist deshalb streng geregelt.
Das Kündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung liegt zunächst beim Versicherten selbst: Er kann stets zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Hingegen dürfen die Gesellschaften Kunden, die sie einmal in einen Tarif aufgenommen haben, nicht einfach kündigen. Es gibt bei der Kündigung Krankenversicherung jedoch auch einige Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder der Versicherer nachweisen kann, dass der Versicherte die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Doch, privat Versicherte sollten nach Möglichkeit ihre Krankenversicherung nicht kündigen, vor allem wenn sie bereits über mehrere Jahre bei der Gesellschaft versichert waren. Der neue Versicherer würde bei der Beitragskalkulation von einem höheren Eintrittsalter ausgehen. Zudem müsste er für Krankheiten Risikozuschläge leisten, die über die Jahre hinzugekommen sind. Kunden können allerdings jederzeit bei ihrem Versicherer von einem teueren in einen günstigeren Tarif wechseln.
Gesetzlich Versicherte können ihre Kündigung Krankenversicherung aussprechen, wenn sie mindestens 18 Monate in ihrer Krankenkasse versichert sind. Sie können mit einer zweimonatigen Frist zum Monatsende aus der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen. Der Wechsel ist für Arbeitnehmer allerdings nur unter einer Voraussetzung möglich: Die vergangenen drei Bruttojahreseinkommen überschreiten die Versicherungspflichtgrenze. Das ist 2010 bei einem Einkommen ab 49 950 Euro der Fall.
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