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Kaum eine Berufsgruppe profitiert so sehr vom Angebot der privaten Krankenversicherung wie die Beamten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für sie in aller Regel zu teuer, da sie den vollen Beitragssatz von 14,9 Prozent zahlen müssen. Der Grund: Der Dienstherr ist lediglich dazu verpflichtet, ihnen mit einer Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten zu erstatten. Den monatlichen Arbeitgeberanteil übernehmen sie deshalb nicht. Die private Krankenversicherung für Beamte hat dagegen einen entscheidenden Vorteil: Beamte können nur den Kostenteil versichern, den die Beihilfe nicht abdeckt. Damit können sie die Kostenerstattung auf 100 Prozent aufstocken. Dadurch kann die private Krankenversicherung Beihilfeberechtigten erheblich günstigere Tarife anbieten, als zum Beispiel Selbstständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern. So kostet die private Krankenversicherung für Beamte nur einen Bruchteil vom gesetzlichen Krankenschutz.
Die private Krankenversicherung für Beamte hat darüber hinaus weitere Vorzüge: Die Prämien sind deutlich stabiler als bei Krankenvollversicherungen. Denn hat der Versicherungsnehmer Nachwuchs oder heiratet, spricht der Dienstherr ihm einen höheren Beitragssatz zu. Oftmals können dadurch Beamte die zusätzlich anfallenden Prämien ausgleichen, die eine Mitversicherung weiterer Personen zwangläufig mit sich bringen.
Die Krankenversicherung für Beamte unterscheidet sich ansonsten nicht von den herkömmlichen Leistungstarifen: Versicherungsnehmer können die Leistungen frei vereinbaren. Sinnvoll ist es hierbei, die zunächst die beihilfepflichtigen Leistungen zu versichern. Darüber hinaus können Beamte jedoch auch Leistungen in den Versicherungsschutz einfügen, die der Dienstherr nicht mitträgt. So können sie zum Beispiel den Erstattungssatz für Zahnersatz privat erhöhen, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Grundversorgung anbietet. Ebenso können sie im Krankenhaus das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung zusätzlich versichern, auch wenn die Beihilfe diese Leistung nicht vorsieht. Einen Unterschied in den Leistungspaketen gibt es dennoch zu den herkömmlichen Tarifen: Beamte können in der privaten Krankenversicherung auf ein Krankentagegeld verzichten. Dagegen sind Selbstständige und Freiberufler auf ein zusätzliches Krankengeld angewiesen.