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Eine Rentenberatung wird heutzutage
immer öfter benötigt, denn kaum noch jemand überblickt selber alle
Inhalte des Sozialversicherungsrechts. Es gibt derzeit zwei Arten der
Rentenberatung.
Die eine ist kostenlos und wird durch Bürgerämter oder die BfA angeboten.
Wer jedoch einen unabhängigen Interessensvertreter beauftragt, muss mit
Kosten in Höhe der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und ab 01.07.2004
in Höhe des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes rechnen.
Eine Rentenberatung hilft Ihnen nur zu Ihrem Recht zu kommen.
Auch eine Rentenberatung verhilft Ihnen maximal zu der Ihnen
gesetzlich zustehenden Rente. Das Problem sind jedoch die ständig sinkenden Leistungen
der
gesetzlichen Rentenversicherung, gegen die auch keine Rentenberatung
hilft. An dieser Stelle ist jeder selbst gefragt die Initiative zu
ergreifen und privat vorzusorgen.
Bevor Sie jedoch eine private Rentenversicherung abschließen, ist es
sinnvoll zuerst einen Versicherungsvergleich
anzufordern, um einen Überblick zu den aktuellen Tarifmodellen zu
erhalten.
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