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Die private Rentenversicherung
ist der künftige Klassiker zur Erhöhung der gesetzlichen Rente. Sie
zahlt ein Leben lang garantiert eine monatliche Rente. Versicherte können
am Ende der Laufzeit zwischen verschiedenen Auszahlungsvarianten wählen. Im Gegensatz zur
Kapitallebensversicherung verzichten die Versicherungsgesellschaften auf eine
Gesundheitsprüfung bei
Vertragsabschluss. Dies hat seinen Grund: Ein früher Tod ist für eine
Versicherung ein gutes Geschäft. Das gilt erst recht für kapitalgedeckte
Leibrenten, für die es in Zukunft die neue staatliche Förderung geben
soll. Unter steuerlichen Gesichtspunkten wird ab 2005 die monatliche
Auszahlung der Privatrente der gesetzlichen Rente gleichgestellt. In beiden
Fällen fordert der Fiskus lediglich den so genannten Ertragsanteil.
Private Rentenversicherung wird attraktiver !
Die private Rentenversicherung wird durch diese neue Regelung
attraktiver. Wer mit 65 in Rente geht, der muss ab dem kommenden Jahr
nur mehr 18 Prozent (bisher 27 Prozent) der Leistungen seiner
privaten Rentenversicherung mit seinem persönlichen Steuersatz
versteuern. Geht man früher in Rente, beispielsweise schon mit 58 Jahren,
erhöht sich der zu versteuernde Ertragsanteil auf 24 (bislang 35)
Prozent.
Wir bieten Ihnen auch zur privaten Rentenversicherung einen Versicherungsvergleich
kostenlos und unverbindliche an.
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