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Wissenswertes

In die private Krankenkasse dürfen Angestellte bzw. Arbeitnehmer, ab 46.350 Euro Bruttojahreseinkommen, sowie Freiberufler und Selbständige, Ärzte, Beamte und Studenten. 

Den Begriff "private Krankenkasse" gibt es eigentlich gar nicht. Als Krankenkasse werden die gesetzlichen Kassen bezeichnet. Im privaten Bereich bezeichnet man dies als private Krankenversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Kasse richten sich dort die Beiträge nach der Leistung, und nicht nach dem Einkommen.

Die private Krankenkasse ist eine Versicherung :

Wenn Sie einen Vergleich für die private Krankenkasse suchen, sind Sie bei uns richtig. Wir bieten einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich aller Anbieter passend zu Ihren Angaben.

Durch den Versicherungsvergleich erhalten Sie einen Überblick zu Preis und Leistungen der einzelnen Versicherer. Wir machen Ihnen auch konkrete Vorschläge zu passenden Tarifmodellen.

 


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