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In die private Krankenkasse dürfen Angestellte bzw. Arbeitnehmer,
ab 46.350 Euro Bruttojahreseinkommen, sowie Freiberufler und Selbständige,
Ärzte, Beamte und Studenten.
Den Begriff "private Krankenkasse" gibt es
eigentlich gar nicht. Als Krankenkasse werden die gesetzlichen Kassen
bezeichnet. Im privaten Bereich bezeichnet man dies als private
Krankenversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Kasse richten sich
dort die Beiträge nach der Leistung, und nicht nach dem Einkommen.
Die private Krankenkasse ist eine Versicherung :
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