|
Krankenkassen sind die Träger der sozialen Krankenversicherung: Dazu
gehören allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen,
Innungskrankenkassen, die Seekrankenkasse, landwirtschaftliche
Krankenkassen, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen. Krankenkassen
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst.
Außerhalb der Krankenkassen besteht die Möglichkeit, sich privat zu
versichern (Krankenversicherung). Seit 1996 besteht zwischen den
gesetzlichen Krankenkassen Wahlfreiheit für Pflichtversicherte. Nur für
die Seekrankenkasse und die Bundesknappschaft gibt es eine gesetzlich
geregelte Zuständigkeit. (Quelle: www.wissen.de)
Krankenkassen vergleichen lohnt sich !
Auch bei gesetzlichen Krankenkassen lohnt der Vergleich
und Si können unter Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.
Nutzen Sie zum Vergleich einfach unseren Online-Rechner (s.o.)
Wenn Ihnen die Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht genügt, haben Sie die
Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Auch zur
Zusatzversicherung und zur privaten Krankenversicherung bieten wir einen Versicherungsvergleich
kostenlos an.
|