Beitrags und Leistungsvergleich zur Lebensversicherung :
Ab 2005 werden Lebensversicherungen besteuert ! 
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Wissenswertes

Die Versicherungssumme und Überschussanteile sind in der Regel weder im Todesfall noch im Erlebensfall im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Voraussetzung hierfür ist bei kapitalbildenden wie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, dass eine laufende Beitragszahlung über mindestens fünf Jahre vorgesehen ist und eine vereinbarte Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren (außer im Todesfall) eingehalten wird. Darüber hinaus muss die Todesfallabsicherung mindestens 60% der Beitragssumme betragen. Wird die Versicherung vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt, sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Zinsen einkommensteuerpflichtig.

ACHTUNG : Ab 2005 gilt eine neune Regelung zur Steuerschädlichkeit, so dass zukünftig Zinsen steuerpflichtig werden !

Werden Leistungen an andere Personen als den Versicherungsnehmer gezahlt, sind diese Leistungen im Rahmen der Erbschaftsteuer anzusetzen.
Für die Besteuerung von aus privaten Rentenversicherungen gezahlten Renten (Leibrenten) gilt, dass nur die Ertragsanteile im Rahmen der Einkommensteuer anzusetzen sind.

Fordern Sie daher jetzt noch einen kostenlosen Versicherungsvergleich zur Lebensversicherung an und verschenken Sie keine Steuervorteile.

 


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